Praxisverkauf, Praxisvermittlung, Praxisvertretung

Werbung:

Vermarktung Ihrer Praxis: aufgrund der von Ihnen übermittelten Daten zu Ihrer Praxis machen wir eine umfassende Aufnahme und Aufbereitung Ihrer Praxisdaten und wirtschaftlichen Kennziffern. Wir erstellen ein Exposé mit entsprechenden Bildern Ihrer Praxis und veröffentlichen das Angebot auf unserer Seite im Internet. Wir sorgen dafür, dass die bei uns registrierte sowie neue „externe“ zahlreiche interessierte Ärzte von Ihrem Verkaufsangebot erfahren.

Wir begleiten und moderieren den gesamten Verkaufsverlauf bis zum erfolgreichen Praxisverkauf
Wir koordinieren die beteiligten Geschäftspartner (Steuerberater, Rechtsanwalt, Bank).

Wirtschaftlich:

Auf Wunsch: Vermittlung eines Sachverständigen zur Erstellung eines Praxiswertgutachtens oder zur überschlägigen Ermittlung des Praxiswertes sowie Überlegungen zu einer strategischen Nachfolgeberatung (z.B. durch Überführung in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder in neue Kooperationsformen wie überörtliche BAG, MVZ, Teilgemeinschaftspraxis oder Teilveräußerungen durch Zulassungsaufteilung etc.).
Es wird überprüft, ob ein Erwerber der Praxis nach Finanzierung des ermittelten Kaufpreises auch angemessen für seine Arbeitsleistung entlohnt werden kann.
Vorauswahl des Nachfolgers unter Berücksichtigung der Anforderungen des Abgebers. Anhand unserer Finanzierbarkeitsberechnungen kann kalkuliert werden, ob ein potentieller Erwerber oder Einsteiger den Bewertungsbetrag (gegebenenfalls im Falle eines Worst-Case oder Best-Case-Szenarios) finanzieren kann.
Vermögensstrukturierung im Ruhestand unter Berücksichtigung von Steuern und Inflation.

Rechtlich:

Auf Wunsch empfehlen wir Ihnen qualifizierte Steuer- und Rechtsberater, mit denen wir ständig zusammenarbeiten. Diese werden Sie beim Praxiskaufvertrag und evtl. gesellschaftsrechtlichen Anpassungen unterstützten sowie im Nachbesetzungsverfahren vor den Zulassungsgremien im erforderlichen Umfang begleiten.

Wichtig: Wir arbeiten auf Erfolgsbasis. Ein Honorar wird erst dann fällig, wenn Ihre Praxis, Ihre Klinik oder MVZ verkauft wird und ein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder Sie uns mit weiteren Leistungen wie beispielsweise der gezielten Vermarktung Ihres Angebots beauftragen.